Der Träger informiert über seine KiTas, den Hort und das Kinder- und Jugendhaus. Darüber hinaus werden ambulante Hilfen zur Erziehung und eine Tagesgruppe angeboten.
Die Stadtelternvertretung ist Gemeindeelternvertretung nach § 19 Kinderförderungsgesetz Sachsen-Anhalt. Sie vertritt alle Eltern, deren Kinder in Halle (Saale) in Kindertageseinrichtungen (Krippen, Kindergarten, Horte) freier und kommunaler Träg