Der Bundeskanzler bestimmt die Richtlinien der Politik und leitet die Geschäfte der Bundesregierung. Zur Erfüllung seiner Aufgaben steht ihm das Bundeskanzleramt zur Verfügung. Als zentrale Koordinierungsstelle für die gesamte Regierun
Seine Aufgaben ergeben sich aus den verfassungsrechtlichen Befugnissen des Bundespräsidenten und aus seinem Amtsverständnis. Im Gegensatz zu den Bundesministerien, die jeweils nur für bestimmte Teilgebiete der Politik und Verwaltung zust&au