Die Kommission hat die Aufgabe, über die gemeinsame fachliche Befassung mit der gemeinsamen Geschichte Böhmens, Mährens und Schlesiens und des Fürstenhauses von Liechtenstein, sowie den Beziehungen zwischen den beiden Ländern im 20. Jahrhundert, eine Grundlage für eine künftige Zusammenarbeit beider Staaten zu schaffen. Sie wurde 2009 mit der gemeinsamen Erklärung über die Anknüpfung diplomati